Nordrhein-WestfalenSG A: Wild & NaturschutzNRW-SG-40-2026

Welcher Standort eignet sich unter Berücksichtigung des Naturschutzes zur Anlage eines Wildackers?

Kurze Antwort

Ackerbaulich genutzte Flächen eignen sich unter Berücksichtigung des Naturschutzes zur Anlage eines Wildackers.

  • A)Ackerbaulich genutzte Flächen.
  • B)Magerwiesen
  • C)Trockenrasen
Erklärung

Magerwiesen und Trockenrasen sind naturschutzfachlich wertvolle Lebensräume und dürfen nicht durch die Anlage eines Wildackers beeinträchtigt werden. Die Zustimmung des Grundeigentümers sowie weitere rechtliche Vorgaben sind zu beachten.

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