Kurze Antwort
Ackerbaulich genutzte Flächen eignen sich unter Berücksichtigung des Naturschutzes zur Anlage eines Wildackers.
Magerwiesen und Trockenrasen sind naturschutzfachlich wertvolle Lebensräume und dürfen nicht durch die Anlage eines Wildackers beeinträchtigt werden. Die Zustimmung des Grundeigentümers sowie weitere rechtliche Vorgaben sind zu beachten.
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