Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-471-2026

Welcher Stelle ist der Abschußplan einzureichen?

Kurze Antwort

Richtig ist: <p>Bei der Unteren Jagdbehörde.</p>.

  • A)Bei der Unteren Landschaftsbehörde.
  • B)Bei der Unteren Jagdbehörde.
  • C)Im zuständigen Regionalforstamt.

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