Nordrhein-WestfalenSG B: Jagdpraxis, Hunde, WildbrethygieneNRW-SG-250-2026

Welches Fallwild darf durch Vergraben unschädlich beseitigt werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Wild, das keine anzeigepflichtigen Erkrankungen hat.

  • A)Wild, das keine anzeigepflichtigen Erkrankungen hat.
  • B)Ausschließlich Haarwild.
  • C)<p>Ausschließlich Federwild. </p>

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