Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-458-2026

Wem steht das Aneignungsrecht an Abwurfstangen und den Eiern des Federwildes zu?

Kurze Antwort

Richtig ist: <p>Dem Jagdausübungsberechtigten.</p>.

  • A)Jedem Jagdgast.
  • B)<p>Demjenigen, dem das Grundstück gehört, auch wenn er keine Berechtigung zur Jagdausübung besitzt.</p>
  • C)<p>Dem Jagdausübungsberechtigten.</p>

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