Kurze Antwort
In befriedeten Bezirken dürfen der Nutzungsberechtigte sowie sachkundige Eigentümer Wildkaninchen fangen, töten und sich aneignen.
In befriedeten Bezirken ruht die Jagd; Ausnahmen gelten für Eigentümer oder Nutzungsberechtigte mit Sachkunde, die Kaninchen zur Schadensabwehr tierschutzgerecht fangen oder töten dürfen. Der bestätigte Jagdaufseher ist dort nicht aneignungsberechtigt.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.