Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-434-2026

Wer darf in einem befriedeten Bezirk Wildkaninchen fangen, töten und sich aneignen?

Kurze Antwort

Richtig sind: Nutzungsberechtigter und sachkundige Eigentümer.

  • A)Nutzungsberechtigter
  • B)Der bestätigte Jagdaufseher
  • C)sachkundige Eigentümer

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