Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-434-2026

Wer darf in einem befriedeten Bezirk Wildkaninchen fangen, töten und sich aneignen?

Kurze Antwort

In befriedeten Bezirken dürfen der Nutzungsberechtigte sowie sachkundige Eigentümer Wildkaninchen fangen, töten und sich aneignen.

  • A)Nutzungsberechtigter
  • B)Der bestätigte Jagdaufseher
  • C)sachkundige Eigentümer
Erklärung

In befriedeten Bezirken ruht die Jagd; Ausnahmen gelten für Eigentümer oder Nutzungsberechtigte mit Sachkunde, die Kaninchen zur Schadensabwehr tierschutzgerecht fangen oder töten dürfen. Der bestätigte Jagdaufseher ist dort nicht aneignungsberechtigt.

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