Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SGD-125-2026

Wer ist Inhaber des Jagdrechts?

Kurze Antwort

Inhaber des Jagdrechts ist der Grundeigentümer auf seinem Grund und Boden.

  • A)Vorstand der Jagdgenossenschaft.
  • B)Grundeigentümer
  • C)Jagdpächter.
Erklärung

Das Jagdrecht ist untrennbar mit dem Eigentum an Grund und Boden verbunden. Der Jagdpächter oder der Vorstand der Jagdgenossenschaft kann lediglich jagdausübungsberechtigt sein.

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