Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SGD-125-2026

Wer ist Inhaber des Jagdrechts?

Kurze Antwort

Richtig ist: Grundeigentümer.

  • A)Vorstand der Jagdgenossenschaft.
  • B)Grundeigentümer
  • C)Jagdpächter.

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