Kurze Antwort
Inhaber des Jagdrechts ist der Grundeigentümer auf seinem Grund und Boden.
Das Jagdrecht ist untrennbar mit dem Eigentum an Grund und Boden verbunden. Der Jagdpächter oder der Vorstand der Jagdgenossenschaft kann lediglich jagdausübungsberechtigt sein.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.