Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-386-2026

Wer ist zuständig für die Ahndung von Überschreitungen des Abschußplanes?

Kurze Antwort

Für die Ahndung von Überschreitungen des Abschussplans ist die untere Jagdbehörde zuständig.

  • A)Jagdgenossenschaft
  • B)oberste Jagdbehörde
  • C)untere Jagdbehörde
Erklärung

Die Überschreitung kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Zuständige Jagdbehörde für deren Verfolgung und Ahndung ist die untere Jagdbehörde.

Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten