Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-388-2026

Wer übt die Rechte aus einem Jagdpachtvertrag aus, wenn ein Jagdpächter stirbt?

Kurze Antwort

Richtig ist: jagdausübungsberechtigte Erben.

  • A)ausschließlich verbleibende Mitpächter
  • B)jagdausübungsberechtigte Erben
  • C)<p>der Jagdpachtvertrag wird unmittelbar beendet </p>

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