Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-388-2026

Wer übt die Rechte aus einem Jagdpachtvertrag aus, wenn ein Jagdpächter stirbt?

Kurze Antwort

Stirbt ein Jagdpächter, üben grundsätzlich die jagdausübungsberechtigten Erben die Rechte aus dem Jagdpachtvertrag aus.

  • A)ausschließlich verbleibende Mitpächter
  • B)jagdausübungsberechtigte Erben
  • C)der Jagdpachtvertrag wird unmittelbar beendet
Erklärung

Der Jagdpachtvertrag erlischt beim Tod des Pächters grundsätzlich nicht, sondern geht auf die Erben über. Sind diese nicht jagdpachtfähig, müssen sie der Jagdbehörde jagdpachtfähige Personen benennen.

Jägerprüfung Nordrhein-Westfalen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten