Nordrhein-WestfalenSG A: Wild & NaturschutzNRW-SG-44-2026

Weshalb kann die Fangjagd in Naturschutzgebieten verboten werden?

Kurze Antwort

Die Fangjagd kann verboten werden, wenn sie dem Schutzzweck des Naturschutzgebiets widerspricht oder dort stark störungsempfindliche Tierarten leben.

  • A)Im Falle, dass der Fuchsbandwurmbestand sie nicht unbedingt erfordert.
  • B)Wenn sie dem Schutzzweck nicht dient, sondern ihn gefährdet.
  • C)Wenn stark störungsempfindliche Tierarten in diesen Gebieten leben.
Erklärung

Maßgeblich sind die jeweilige Schutzgebietsverordnung und der darin festgelegte Schutzzweck. Die Fangjagd darf diesen nicht gefährden oder besonders störungsempfindliche Arten beeinträchtigen.

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