Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-452-2026

Wie bezeichnet man diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Notwehr.

  • A)Abwehr
  • B)Notwehr
  • C)Gegenwehr

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