Kurze Antwort
Die erforderliche Verteidigung gegen einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff auf sich selbst oder einen anderen bezeichnet man als Notwehr.
Notwehr dient der Abwehr eines gegenwärtigen und rechtswidrigen Angriffs durch einen Menschen. Dabei darf nur das erforderliche, mildeste geeignete Mittel eingesetzt werden.
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