Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-452-2026

Wie bezeichnet man diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden?

Kurze Antwort

Die erforderliche Verteidigung gegen einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff auf sich selbst oder einen anderen bezeichnet man als Notwehr.

  • A)Abwehr
  • B)Notwehr
  • C)Gegenwehr
Erklärung

Notwehr dient der Abwehr eines gegenwärtigen und rechtswidrigen Angriffs durch einen Menschen. Dabei darf nur das erforderliche, mildeste geeignete Mittel eingesetzt werden.

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