Kurze Antwort
Der Zwinger für einen mittelgroßen Jagdhund muss mindestens 8 m² uneingeschränkt benutzbare Bodenfläche haben.
Bei einer Widerristhöhe über 50 bis 65 cm schreibt die Tierschutz-Hundeverordnung mindestens 8 m² vor. Die Mindestseitenlänge muss außerdem der doppelten Körperlänge entsprechen, wobei keine Seite kürzer als zwei Meter sein darf.
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