Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-385-2026

Wie groß muß der Zwinger für einen mittelgroßen Jagdhund sein?

Kurze Antwort

Der Zwinger für einen mittelgroßen Jagdhund muss mindestens 8 m² uneingeschränkt benutzbare Bodenfläche haben.

  • A)mindestens 2 m breit und 2 m lang
  • B)mindestens 3 qm
  • C)mindestens 8 qm
  • D)mindestens 10 qm
Erklärung

Bei einer Widerristhöhe über 50 bis 65 cm schreibt die Tierschutz-Hundeverordnung mindestens 8 m² vor. Die Mindestseitenlänge muss außerdem der doppelten Körperlänge entsprechen, wobei keine Seite kürzer als zwei Meter sein darf.

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