Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-428-2026

Wie kann eine Ordnungswidrigkeit geahndet werden?

Kurze Antwort

Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße geahndet, die Jagdausübung befristet verboten und betroffene Gegenstände wie Waffen, Optiken oder erlangtes Wild eingezogen werden.

  • A)Waffe und Wild können beschlagnahmt werden.
  • B)Es kann eine Geldbuße auferlegt werden.
  • C)Es kann ein Jagdverbot ausgesprochen werden.
Erklärung

Nach BJagdG §39 droht eine Geldbuße, nach §41a kann ein Jagdverbot verhängt werden, und nach §40 ist die Einziehung von Tatmitteln und -objekten möglich. Regelungen können je nach Bundesland ergänzt werden.

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