Nordrhein-WestfalenSG A: Wild & NaturschutzNRW-SG-122-2026

Wie können Eingriffe in Natur und Landschaft ausgeglichen werden?

Kurze Antwort

Richtig sind: <p>Durch Landschaftspflege- und Naturschutzmaßnahmen auf Ersatzflächen.</p> und <p>Durch die Förderung von Naturschutz und Landschaftspflege durch Zahlung von Ersatzgeldern.</p>.

  • A)<p>Durch die Förderung von Naturschutz und Landschaftspflege durch Zahlung von Ersatzgeldern.</p>
  • B)<p>Durch das Aufforsten von Ackerflächen in Waldgebiete.</p>
  • C)<p>Durch Landschaftspflege- und Naturschutzmaßnahmen auf Ersatzflächen.</p>
Erklärung

Richtig sind Ausgleich/Ersatz über Maßnahmen auf Ersatzflächen (funktional oder räumlich passend), wenn am Eingriffsort kein vollständiger Ausgleich möglich ist. Ist auch das nicht machbar, kann eine zweckgebundene Ersatzzahlung geleistet werden, mit der Naturschutz- und Landschaftspflegeprojekte finanziert werden. Aufforstung von Acker zu Wald ist nur dann richtig, wenn sie als fachlich passende Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahme festgelegt wurde; pauschal ist sie kein genereller Weg.

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