Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-436-2026

Wie muß sich der Jagdausübungsberechtigte bei der Ausübung des Jagdschutzes ausweisen?

Kurze Antwort

Der Jagdausübungsberechtigte muss sich bei der Ausübung des Jagdschutzes mit einem Jagdschutzausweis ausweisen.

  • A)Mit einem Jagdschein.
  • B)Mit einem Jagdschutzausweis.
  • C)Er muss einen Jagdschein und einen Jagdschutzausweis mit sich führen.
Erklärung

Der Jagdschutz ist hoheitlich geprägt; hierfür ist der amtliche Jagdschutzausweis erforderlich. Der Jagdschein allein genügt nicht, da er nur zur Jagdausübung berechtigt, nicht zum Ausweisen als Jagdschutz.

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