Kurze Antwort
Der Jagdausübungsberechtigte muss sich bei der Ausübung des Jagdschutzes mit einem Jagdschutzausweis ausweisen.
Der Jagdschutz ist hoheitlich geprägt; hierfür ist der amtliche Jagdschutzausweis erforderlich. Der Jagdschein allein genügt nicht, da er nur zur Jagdausübung berechtigt, nicht zum Ausweisen als Jagdschutz.
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