Nordrhein-WestfalenSG B: Jagdpraxis, Hunde, WildbrethygieneNRW-SG-127-2026

Wie oft müssen Fallen für den Lebendfang kontrolliert werden?

Kurze Antwort

Fallen für den Lebendfang sind mindestens zweimal täglich zu kontrollieren.

  • A)einmal am Tag
  • B)zweimal am Tag
  • C)dreimal am Tag
Erklärung

Die Fangjagd erfordert aus Tierschutzgründen engmaschige Kontrolle, damit Fehlfänge oder gefangenes Wild nicht leidet. Alternativ kann eine zugelassene elektronische Fallenmeldeanlage eingesetzt werden; landesrechtliche Vorgaben beachten.

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