Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-423-2026

Wie viel Gesamtfläche darf ein Pächter zur Ausübung des Jagdrechts höchstens pachten?

Kurze Antwort

Ein Pächter darf höchstens 1.000 Hektar Gesamtfläche zur Ausübung des Jagdrechts pachten.

  • A)maximal 1500 ha
  • B)maximal 1000 ha
  • C)maximal 1200 ha
Erklärung

Auch Flächen, auf denen der Pächter aufgrund einer entgeltlichen Jagderlaubnis jagen darf, werden angerechnet. Für bestimmte Gebiete können die Länder eine höhere Grenze festsetzen.

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