Kurze Antwort
Ein Pächter darf höchstens 1.000 Hektar Gesamtfläche zur Ausübung des Jagdrechts pachten.
Auch Flächen, auf denen der Pächter aufgrund einer entgeltlichen Jagderlaubnis jagen darf, werden angerechnet. Für bestimmte Gebiete können die Länder eine höhere Grenze festsetzen.
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