Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-445-2026

Wie viel Munition für Langwaffen kann ein Jagdscheininhaber erwerben?

Kurze Antwort

Ein Jagdscheininhaber darf für Langwaffen Munition in unbegrenzter Menge erwerben.

  • A)Soviel er möchte.
  • B)Einen regional festgesetzten Jahresbedarf.
  • C)Jährlich darf der Jagdscheininhaber maximal 250 Patronen für Büchsen und 400 Patronen für Flinten erwerben.
Erklärung

Für den Erwerb genügt ein gültiger Jagdschein. Eine zahlenmäßige Begrenzung der Langwaffenmunition besteht nicht.

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