Kurze Antwort
In Nordrhein-Westfalen beträgt die Mindestpachtdauer grundsätzlich 9 Jahre, kann aber in begründeten Fällen auf 5 Jahre abgesenkt werden.
Nach § 9 Abs. 2 LJG NRW kann die untere Jagdbehörde die Mindestpachtzeit ausnahmsweise bis auf 5 Jahre herabsetzen (z. B. zur Schadensprävention oder um überhaupt ein geeignetes Pachtverhältnis zu ermöglichen). Regulär sind 9 Jahre vorgesehen.
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