Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-376-2026

Wieviele Kurzwaffen darf ein Jagdscheininhaber erwerben, ohne ein besonderes Bedürfnis nachweisen zu müssen?

Kurze Antwort

Richtig ist: <p>zwei Kurzwaffen</p>.

  • A)zwei Kurzwaffen
  • B)drei Kurzwaffen
  • C)fünf Kurzwaffen
  • D)eine Kurzwaffe

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