Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-421-2026

Wird zum Sammeln von Abwurfstangen ein Jagdschein benötigt?

Kurze Antwort

Richtig ist: <p>Nein. Eine schriftliche Erlaubnis des Jagdausübungsberechtigten ist ausreichend.</p>.

  • A)Nein. Die schriftliche Genehmigung der Unteren Jagdbehörde ist ausreichend.
  • B)Ja
  • C)<p>Nein. Eine schriftliche Erlaubnis des Jagdausübungsberechtigten ist ausreichend.</p>

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