Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-492-2026

Wo darf in der freien Landschaft und im Walde geritten werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Auf als Reitwege gekennzeichneten privaten Straßen und Wegen.

  • A)Auf als Wanderwegen gekennzeichneten Wegen.
  • B)Auf als Reitwege gekennzeichneten privaten Straßen und Wegen.
  • C)Auf als Sport- und Lehrpfad gekennzeichneten Wegen.

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