Kurze Antwort
Das Nitrobeschusszeichen muss auf allen wesentlichen Teilen angebracht sein, also u. a. auf der Trommel (Revolver), dem Griffstück einer Pistole und dem Lauf.
Beschusszeichen (z. B. N unter Bundesadler/CIP) werden auf alle wesentlichen Teile geprägt. Dazu zählen Lauf/Patronenlager, Verschluss; bei Kurzwaffen zusätzlich Griffstück, beim Revolver die Trommel. Daher sind alle drei genannten Orte korrekt.
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