Nordrhein-WestfalenSG D: RechtNRW-SG-500-2026

Womit muß sich der zuständige Jagdaufseher ausweisen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Der bestätigte Jagdaufseher muss auf Verlangen bei dienstlichem Einschreiten die Bescheinigung über die Bestätigung vorzeigen; der nicht bestätigte Jagdaufseher ist nicht Jagdschutzberechtigter und damit als solcher nicht ausweispflichtig.

  • A)Der bestätigte Jagdaufseher muss auf Verlangen bei dienstlichem Einschreiten die Bescheinigung über die Bestätigung vorzeigen; der nicht bestätigte Jagdaufseher ist nicht Jagdschutzberechtigter und damit als solcher nicht ausweispflichtig.
  • B)mit der Jagdaufsichtsbescheinigung
  • C)mit dem Personalausweis

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