Nordrhein-WestfalenSG C: WaffenNRW-SG-276-2026

Zu welchen der nachgenannten Zwecke darf ein Jäger seine Faustfeuerwaffe gebrauchen, wenn die Mündungsenergie der verwendeten Geschosse unter 200 Joule liegt?

Kurze Antwort

Bei einer Mündungsenergie unter 200 Joule darf die Kurzwaffe nur zum Übungs- und Wettkampfschießen verwendet werden.

  • A)bei der Bau- und Fallenjagd
  • B)beim Fangschuss
  • C)zu Jagdschutzzwecken
  • D)zu Übungs- und Wettkampfschießen.
Erklärung

§ 19 BJG verbietet das Schießen auf Wild mit Pistolen/Revolvern; Ausnahmen sind Bau-/Fallenjagd und Fangschuss, letzterer aber nur ab E0 ≥ 200 J. Unter 200 J bleibt ausschließlich das Schießen zu Übungs- und Wettkampfzwecken zulässig.

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