Kurze Antwort
Bei einer Mündungsenergie unter 200 Joule darf die Kurzwaffe nur zum Übungs- und Wettkampfschießen verwendet werden.
§ 19 BJG verbietet das Schießen auf Wild mit Pistolen/Revolvern; Ausnahmen sind Bau-/Fallenjagd und Fangschuss, letzterer aber nur ab E0 ≥ 200 J. Unter 200 J bleibt ausschließlich das Schießen zu Übungs- und Wettkampfzwecken zulässig.
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