Kurze Antwort
Mindestens 10 Prozent der jeweiligen Landesfläche sollen als Biotopverbund ausgewiesen werden.
Nach § 20 Abs. 1 BNatSchG ist ein landesweiter Biotopverbund aufzubauen, der mindestens 10 % der Landesfläche umfasst. Ziel ist der Austausch zwischen Populationen und die Sicherung funktionsfähiger Lebensräume.
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