Rheinland-Pfalz6: NaturschutzRP-RP6-80-2015

§ 20 Abs. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes fordert die Länder auf, ein Netz verbundener Biotope zu schaffen. Wie viel Prozent der jeweiligen Landesfläche sollen diese Flächen umfassen?

Kurze Antwort

Mindestens 10 Prozent der jeweiligen Landesfläche sollen als Biotopverbund ausgewiesen werden.

  • A)mindestens 1 Prozent
  • B)mindestens 3 Prozent
  • C)mindestens 5 Prozent
  • D)mindestens 10 Prozent
Erklärung

Nach § 20 Abs. 1 BNatSchG ist ein landesweiter Biotopverbund aufzubauen, der mindestens 10 % der Landesfläche umfasst. Ziel ist der Austausch zwischen Populationen und die Sicherung funktionsfähiger Lebensräume.

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