Rheinland-Pfalz6: NaturschutzRP-RP6-80-2015

§ 20 Abs. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes fordert die Länder auf, ein Netz verbundener Biotope zu schaffen. Wie viel Prozent der jeweiligen Landesfläche sollen diese Flächen umfassen?

Kurze Antwort

Richtig ist: mindestens 10 Prozent.

  • A)mindestens 1 Prozent
  • B)mindestens 3 Prozent
  • C)mindestens 5 Prozent
  • D)mindestens 10 Prozent

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