Rheinland-Pfalz3: WaffenRP-RP3-193-2015

Als Langwaffen bezeichnet man Schusswaffen, die ...

Kurze Antwort

Richtig ist: mehr als 60 cm Gesamtlänge haben.

  • A)ausschließlich zum Erlegen von Schalenwild verwendet werden.
  • B)ausschließlich zum Erlegen von Flugwild verwendet werden.
  • C)nur als 'kombinierte' Waffen gebaut werden.
  • D)mehr als 60 cm Gesamtlänge haben.

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