Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-102-2015

Auf dem Heimweg vom Nachtansitz, gegen 0:30 Uhr, entdeckt ein Jäger zwei Ringeltauben auf ihrem Schlafbaum. Darf er sie bejagen?

Kurze Antwort

Richtig ist: nein, weil es verboten ist, Federwild zur Nachtzeit zu erlegen.

  • A)nein, weil es verboten ist, Federwild zur Nachtzeit zu erlegen
  • B)ja
  • C)ja, aber nur, wenn er sich mindestens 500 Meter entfernt vom nächsten Wohnort befindet
  • D)ja, aber nur, wenn die Tauben vorher auffliegen

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