Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-102-2015

Auf dem Heimweg vom Nachtansitz, gegen 0:30 Uhr, entdeckt ein Jäger zwei Ringeltauben auf ihrem Schlafbaum. Darf er sie bejagen?

Kurze Antwort

Nein, Ringeltauben dürfen zur Nachtzeit nicht erlegt werden, da Federwild nachts grundsätzlich nicht bejagt werden darf.

  • A)nein, weil es verboten ist, Federwild zur Nachtzeit zu erlegen
  • B)ja
  • C)ja, aber nur, wenn er sich mindestens 500 Meter entfernt vom nächsten Wohnort befindet
  • D)ja, aber nur, wenn die Tauben vorher auffliegen
Erklärung

Nachtzeit ist 1,5 Stunden nach Sonnenuntergang bis 1,5 Stunden vor Sonnenaufgang. Das Nachtjagdverbot für Federwild gilt grundsätzlich; Ausnahmen (z. B. Möwen, Waldschnepfe) betreffen die Ringeltaube nicht. Regulations may vary depending on the federal state.

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