Rheinland-Pfalz3: WaffenRP-RP3-102-2015

Auf dem Weg zur Jagd wird ein Jäger von einer Polizeistreife kontrolliert. Welche Dokumente benötigt er NICHT zum Nachweis seiner Berechtigung, Waffen mit sich führen zu dürfen?

Kurze Antwort

Er benötigt weder einen Reisepass noch einen Waffenschein, um seine Berechtigung zum Führen von Jagdwaffen auf dem Weg zur Jagd nachzuweisen.

  • A)Waffenbesitzkarte
  • B)Gültiger Jagdschein
  • C)Reisepass
  • D)Waffenschein
Erklärung

Für Jäger genügt der gültige Jagdschein im Rahmen der befugten Jagdausübung; zusätzlich sind Personalausweis und Waffenbesitzkarte mitzuführen. Ein Reisepass ist entbehrlich, und ein Waffenschein ist für Jäger in diesem Kontext nicht erforderlich.

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