Kurze Antwort
Er benötigt weder einen Reisepass noch einen Waffenschein, um seine Berechtigung zum Führen von Jagdwaffen auf dem Weg zur Jagd nachzuweisen.
Für Jäger genügt der gültige Jagdschein im Rahmen der befugten Jagdausübung; zusätzlich sind Personalausweis und Waffenbesitzkarte mitzuführen. Ein Reisepass ist entbehrlich, und ein Waffenschein ist für Jäger in diesem Kontext nicht erforderlich.
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