Rheinland-Pfalz3: WaffenRP-RP3-102-2015

Auf dem Weg zur Jagd wird ein Jäger von einer Polizeistreife kontrolliert. Welche Dokumente benötigt er NICHT zum Nachweis seiner Berechtigung, Waffen mit sich führen zu dürfen?

Kurze Antwort

Richtig sind: Reisepass und Waffenschein.

  • A)Waffenbesitzkarte
  • B)Gültiger Jagdschein
  • C)Reisepass
  • D)Waffenschein

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