Kurze Antwort
Richtig ist: auf die Monate September bis Februar.
Richtig ist September bis Februar, weil außerhalb der Setz- und Aufzuchtzeit gejagt wird und der Besatz geschont bleibt. In dieser Zeit sind die Jungkaninchen selbstständig, und Fallenjagd/Ansitz sind weidgerecht umsetzbar. Regeln können je nach Bundesland abweichen.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.