Kurze Antwort
Die Jagd ruht auf Grundflächen, die zu keinem Jagdbezirk gehören, sowie auf Bestattungswäldern.
Auf solchen Flächen darf die Jagd grundsätzlich nicht ausgeübt werden. Bestattungswälder gelten als befriedete Bezirke; dort ist die Jagd nur in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen beschränkt zulässig.
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