Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-195-2015

Auf welchen Flächen ruht die Jagd?

Kurze Antwort

Die Jagd ruht auf Grundflächen, die zu keinem Jagdbezirk gehören, sowie auf Bestattungswäldern.

  • A)auf Grundflächen, die zu keinem Jagdbezirk gehören
  • B)auf stehenden Gewässern
  • C)auf Bestattungswäldern
  • D)auf allen Feldwegen, auf denen land- und forstwirtschaftlicher Anliegerverkehr erlaubt ist
Erklärung

Auf solchen Flächen darf die Jagd grundsätzlich nicht ausgeübt werden. Bestattungswälder gelten als befriedete Bezirke; dort ist die Jagd nur in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen beschränkt zulässig.

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