Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-32-2015

Auf welchen Wegen kann ein gemeinschaftlicher Jagdbezirk verpachtet werden?

Kurze Antwort

Richtig sind: öffentliche Ausbietung (im Wege der mündlichen Versteigerung oder durch Einholung schriftlicher Gebote), freihändige Vergabe und Verlängerung des laufenden Pachtverhältnisses.

  • A)öffentliche Ausbietung (im Wege der mündlichen Versteigerung oder durch Einholung schriftlicher Gebote)
  • B)freihändige Vergabe
  • C)Verlängerung des laufenden Pachtverhältnisses
  • D)ausschließlich aufgrund schriftlicher Gebote

Erklärung wird noch erstellt

Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.

Jägerprüfung Rheinland-Pfalz – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten
Auf welchen Wegen kann ein gemeinschaftlicher Jagdbezirk verpacht… | Jägerprüfung Rheinland-Pfalz – GrünesAbi | GrünesAbi