Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-172-2015

Aufgrund des Landesjagdgesetzes vom 09.07.2010 erfolgt die Erlegung von Schalenwild grundsätzlich auf der Grundlage ...

Kurze Antwort

Ohne Benennung des Bundeslandes lässt sich das nicht eindeutig beantworten; üblich ist die Erlegung nach einer Abschussvereinbarung (bei verpachteten Revieren) bzw. einer schriftlichen Abschusszielsetzung (Eigenjagd), da die Behörde nicht stets Mindest-/Höchstabschüsse festsetzt.

  • A)eines jagdbehördlichen Mindestabschussplanes
  • B)einer schriftlich geschlossenen Abschussvereinbarung zwischen Verpächter und Jagdpächter (bei Verpachtung)
  • C)einer von der Jagdgenossenschaft oder der jagdausübungsberechtigten Person des Eigenjagdbezirks schriftlich erstellten Abschusszielsetzung
  • D)eines jagdbehördlichen Höchstabschussplanes
Erklärung

Die Regelungen unterscheiden sich je nach Landesjagdgesetz und Durchführungsverordnung. Nenne bitte das Bundesland; dann kann ich präzise bestätigen, ob Abschussvereinbarung und Abschusszielsetzung die regelhafte Grundlage bilden. Regulungen können je nach Bundesland variieren.

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