Kurze Antwort
Richtig sind: einer schriftlich geschlossenen Abschussvereinbarung zwischen Verpächter und Jagdpächter (bei Verpachtung) und einer von der Jagdgenossenschaft oder der jagdausübungsberechtigten Person des Eigenjagdbezirks schriftlich erstellten Abschusszielsetzung.
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