Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-172-2015

Aufgrund des Landesjagdgesetzes vom 09.07.2010 erfolgt die Erlegung von Schalenwild grundsätzlich auf der Grundlage ...

Kurze Antwort

Richtig sind: einer schriftlich geschlossenen Abschussvereinbarung zwischen Verpächter und Jagdpächter (bei Verpachtung) und einer von der Jagdgenossenschaft oder der jagdausübungsberechtigten Person des Eigenjagdbezirks schriftlich erstellten Abschusszielsetzung.

  • A)eines jagdbehördlichen Mindestabschussplanes
  • B)einer schriftlich geschlossenen Abschussvereinbarung zwischen Verpächter und Jagdpächter (bei Verpachtung)
  • C)einer von der Jagdgenossenschaft oder der jagdausübungsberechtigten Person des Eigenjagdbezirks schriftlich erstellten Abschusszielsetzung
  • D)eines jagdbehördlichen Höchstabschussplanes

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