Rheinland-Pfalz6: NaturschutzRP-RP6-106-2015

Aufgrund welchen Rechts wurde die "Landesverordnung zur kontrollierten Entwicklung der Kormoranbestände" erlassen?

Kurze Antwort

Richtig ist: aufgrund des Bundesnaturschutzgesetzes.

  • A)aufgrund des Bundesjagdgesetzes - der Kormoran ist aber nach der Bundesjagdzeitenverordnung ganzjährig geschont
  • B)aufgrund der Bundeswildschutzverordnung - der Kormoran ist aber ganzjährig geschont und darf in Rheinland-Pfalz nur aufgrund des Landesjagdgesetzes bejagt werden
  • C)aufgrund des Landesjagdgesetzes von Rheinland-Pfalz - der Kormoran darf aber nur im Umkreis von bis zu 200 m von inländischen Gewässern bejagt werden
  • D)aufgrund des Bundesnaturschutzgesetzes
Erklärung

Richtig ist: aufgrund des Bundesnaturschutzgesetzes. Der Kormoran unterliegt nicht dem Jagdrecht; seine Regulierung erfolgt in den Ländern per Kormoranverordnung auf Basis des Naturschutzrechts (BNatSchG), um z. B. fischereiwirtschaftliche Schäden zu vermeiden. Jagdzeiten/-rahmen ergeben sich dann aus der jeweiligen Landesverordnung, nicht aus BJagdG oder BWildSchV.

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