Kurze Antwort
Richtig ist: aufgrund des Bundesnaturschutzgesetzes.
Richtig ist: aufgrund des Bundesnaturschutzgesetzes. Der Kormoran unterliegt nicht dem Jagdrecht; seine Regulierung erfolgt in den Ländern per Kormoranverordnung auf Basis des Naturschutzrechts (BNatSchG), um z. B. fischereiwirtschaftliche Schäden zu vermeiden. Jagdzeiten/-rahmen ergeben sich dann aus der jeweiligen Landesverordnung, nicht aus BJagdG oder BWildSchV.
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