Rheinland-Pfalz6: NaturschutzRP-RP6-37-2015

Aus welchen Gründen erfolgt die Ausweisung von Naturschutzgebieten?

Kurze Antwort

Richtig sind: zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Biotopen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen und landeskulturellen Gründen und wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragender Schönheit.

  • A)zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Biotopen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten
  • B)aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen und landeskulturellen Gründen
  • C)zur Sicherstellung eines ungestörten Jagdbetriebes
  • D)wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragender Schönheit

Erklärung wird noch erstellt

Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.

Jägerprüfung Rheinland-Pfalz – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten