Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-151-2015

Bedarf die Kirrung von Schwarzwild der Genehmigung der unteren Jagdbehörde?

Kurze Antwort

Ja, die Kirrung von Schwarzwild bedarf grundsätzlich einer Genehmigung, die jedoch als erteilt gilt, wenn festgelegte Voraussetzungen eingehalten werden.

  • A)grundsätzlich ja, sie gilt aber als erteilt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind
  • B)grundsätzlich nein
  • C)nur bei besonderen Witterungsbedingungen
  • D)nur bei Naturkatastrophen
Erklärung

Kirren ist jagdrechtlich reglementiert, um Fehlanreize und Wildschäden zu vermeiden. Werden die behördlich vorgegebenen Rahmenbedingungen (z. B. Kirrmenge, Platzierung, Zweck) erfüllt, gilt die Genehmigung als fingiert. Regeln können je nach Bundesland variieren.

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