Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-151-2015

Bedarf die Kirrung von Schwarzwild der Genehmigung der unteren Jagdbehörde?

Kurze Antwort

Richtig ist: grundsätzlich ja, sie gilt aber als erteilt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

  • A)grundsätzlich ja, sie gilt aber als erteilt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind
  • B)grundsätzlich nein
  • C)nur bei besonderen Witterungsbedingungen
  • D)nur bei Naturkatastrophen

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