Kurze Antwort
Ja, die Kirrung von Schwarzwild bedarf grundsätzlich einer Genehmigung, die jedoch als erteilt gilt, wenn festgelegte Voraussetzungen eingehalten werden.
Kirren ist jagdrechtlich reglementiert, um Fehlanreize und Wildschäden zu vermeiden. Werden die behördlich vorgegebenen Rahmenbedingungen (z. B. Kirrmenge, Platzierung, Zweck) erfüllt, gilt die Genehmigung als fingiert. Regeln können je nach Bundesland variieren.
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