Rheinland-Pfalz4: WildbrethygieneRP-RP4-36-2015

Bei einem Stück Schalenwild wurden Muskelfinnen festgestellt. Unterliegt dieses Stück der amtlichen Fleischuntersuchung?

Kurze Antwort

Richtig ist: ja, in jedem Fall.

  • A)ja, in jedem Fall
  • B)nein
  • C)ja, aber erst bei mittlerem Befall
  • D)ja, erst bei starkem Befall
Erklärung

Richtig ist: ja, in jedem Fall. Muskelfinnen (Finnenbefall durch Bandwürmer) sind ein bedenkliches Merkmal. Sobald solche Veränderungen festgestellt werden, muss der gesamte Wildkörper mit Aufbruch der amtlichen Fleischuntersuchung zugeführt werden – unabhängig vom Befallsgrad.

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