Rheinland-Pfalz4: WildbrethygieneRP-RP4-7-2015

Bei einem Zusammenstoß mit einem Auto erleidet ein Stück Rehwild einen offenen Bruch am linken Vorderlauf. Nach einer Woche wird es erlegt. Muss eine amtliche Fleischuntersuchung erfolgen?

Kurze Antwort

Ja, wegen des offenen, nicht durch die Erlegung entstandenen Knochenbruchs muss eine amtliche Fleischuntersuchung erfolgen.

  • A)generell nein
  • B)generell ja
  • C)ja, aber nur bei den Innereien
  • D)ja, aber nur beim Schweiß und den Innereien
Erklärung

Ein offener Knochenbruch ist ein bedenkliches Merkmal. Der gesamte Wildkörper einschließlich Aufbruch muss dem Amtstierarzt zur Untersuchung vorgelegt werden.

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