Kurze Antwort
Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit.
Der Abschuss eines gesunden Rehbocks in der Schonzeit verletzt die Jagdzeitenregelung und stellt nach Bundesjagdgesetz eine Ordnungswidrigkeit dar. Straftat wäre ein Schonzeitvergehen nur bei besonders geschützten Tatbeständen; die Anweisung des Jagdleiters ändert daran nichts.
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