Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-1-2015

Bei einer Ansitzdrückjagd erlegt ein Jäger in der Schonzeit einen gesunden Rehbock? Welche Aussage ist zutreffend?

Kurze Antwort

Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit.

  • A)Es handelt sich um eine Straftat.
  • B)Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit.
  • C)Es handelt sich um eine nicht waidgerechte Jagdausübung.
  • D)Es handelt sich um eine waidgerechte Jagdausübung, da der Jagdleiter den Abschuss nicht verboten hat
Erklärung

Der Abschuss eines gesunden Rehbocks in der Schonzeit verletzt die Jagdzeitenregelung und stellt nach Bundesjagdgesetz eine Ordnungswidrigkeit dar. Straftat wäre ein Schonzeitvergehen nur bei besonders geschützten Tatbeständen; die Anweisung des Jagdleiters ändert daran nichts.

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