Kurze Antwort
Nein, es darf erst nach amtlicher Fleischuntersuchung und ausschließlich zum Eigenverzehr verwendet werden.
Das Kitz ist nicht durch Erlegen zu Tode gekommen und darf daher nicht in Verkehr gebracht werden. Eine Verwertung im eigenen Haushalt ist nach amtlicher Untersuchung möglich.
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