Rheinland-Pfalz4: WildbrethygieneRP-RP4-3-2015

Bei einer Bewegungsjagd bricht sich ein flüchtendes Kitz an einem Zaun das Genick. Bedenkliche Merkmale werden NICHT festgestellt. Darf es für den menschlichen Verzehr verwertet werden?

Kurze Antwort

Nein, es darf erst nach amtlicher Fleischuntersuchung und ausschließlich zum Eigenverzehr verwendet werden.

  • A)generell nein
  • B)nein, erst nach tierärztlicher Untersuchung und dies dann ausschließlich zum Eigenverzehr
  • C)ja, wenn es sofort zerwirkt wird
  • D)ja, wenn keine bedenklichen Merkmale oder sonstigen Gegebenheiten vorliegen, die die Verzehrfähigkeit einschränken
Erklärung

Das Kitz ist nicht durch Erlegen zu Tode gekommen und darf daher nicht in Verkehr gebracht werden. Eine Verwertung im eigenen Haushalt ist nach amtlicher Untersuchung möglich.

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