Rheinland-Pfalz4: WildbrethygieneRP-RP4-160-2015

Bei welchem Wild ist bezüglich der Fleischhygiene eine erhöhte Sorgfaltspflicht erforderlich?

Kurze Antwort

Richtig sind: bei Wild, das erst bei der Nachsuche zur Strecke gekommen ist und bei Wild, das erst verspätet aufgebrochen wurde.

  • A)bei Wild, das auf der Ansitzjagd erlegt wurde
  • B)bei Wild, das erst bei der Nachsuche zur Strecke gekommen ist
  • C)bei Wild, das erst verspätet aufgebrochen wurde
  • D)bei Wild, das bei einer Treibjagd nicht von dem Erleger aufgebrochen wird

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