Kurze Antwort
Bei jeder Jagd auf Wasserwild sowie bei Such- und Bewegungsjagden und Gesellschaftsjagden aller Art müssen brauchbare Jagdhunde in genügender Anzahl mitgeführt und verwendet werden.
Für den Nachtansitz auf Schwarzwild ist dies grundsätzlich nicht vorgeschrieben. Die genaue Regelung richtet sich nach dem jeweiligen Landesjagdgesetz.
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