Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-64-2015

Bei welchen Jagdarten müssen Jagdhunde in genügender Anzahl mit geführt und verwendet werden?

Kurze Antwort

Bei jeder Jagd auf Wasserwild sowie bei Such- und Bewegungsjagden und Gesellschaftsjagden aller Art müssen brauchbare Jagdhunde in genügender Anzahl mitgeführt und verwendet werden.

  • A)bei der Nachtansitzjagd auf Schwarzwild
  • B)bei jeglicher Art der Jagd auf Wasserwild
  • C)bei Such- und Bewegungsjagden
  • D)bei Gesellschaftsjagden aller Art
Erklärung

Für den Nachtansitz auf Schwarzwild ist dies grundsätzlich nicht vorgeschrieben. Die genaue Regelung richtet sich nach dem jeweiligen Landesjagdgesetz.

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