Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-67-2015

Bei welchen Wildarten, die Wildschaden an einem Grundstück verursacht haben, erhält der Geschädigte nach den gesetzlichen Vorschriften Schadenersatz?

Kurze Antwort

Ersatzpflichtig sind Schäden durch Schalenwild (hier Reh- und Rotwild) sowie durch Wildkaninchen; Schäden durch Dachs sind nicht ersatzpflichtig.

  • A)Rehwild
  • B)Rotwild
  • C)Dachs
  • D)Wildkaninchen
Erklärung

Nach § 29 Abs. 1 BJagdG sind nur Schäden durch Schalenwild, Wildkaninchen und Fasanen ersatzpflichtig. Der Dachs gehört nicht dazu, daher besteht hierfür kein Ersatzanspruch. Regulations may vary depending on the federal state.

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