Kurze Antwort
Ersatzpflichtig sind Schäden durch Schalenwild (hier Reh- und Rotwild) sowie durch Wildkaninchen; Schäden durch Dachs sind nicht ersatzpflichtig.
Nach § 29 Abs. 1 BJagdG sind nur Schäden durch Schalenwild, Wildkaninchen und Fasanen ersatzpflichtig. Der Dachs gehört nicht dazu, daher besteht hierfür kein Ersatzanspruch. Regulations may vary depending on the federal state.
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