Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-69-2015

Bei welchen Wildarten, die Wildschaden an einem Grundstück verursacht haben, erhält der Geschädigte nach den gesetzlichen Vorschriften Schadenersatz?

Kurze Antwort

Richtig sind: alles Schalenwild und Fasan.

  • A)alles Schalenwild
  • B)Fasan
  • C)Ringeltauben und Rabenkrähen
  • D)Grau- und Kanadagänsen

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