Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-69-2015

Bei welchen Wildarten, die Wildschaden an einem Grundstück verursacht haben, erhält der Geschädigte nach den gesetzlichen Vorschriften Schadenersatz?

Kurze Antwort

Ersatzpflichtig sind Wildschäden, die durch Schalenwild sowie durch Fasan verursacht wurden.

  • A)alles Schalenwild
  • B)Fasan
  • C)Ringeltauben und Rabenkrähen
  • D)Grau- und Kanadagänsen
Erklärung

Nach § 29 BJagdG sind nur Schäden durch Schalenwild, Wildkaninchen und Fasan ersatzpflichtig; Tauben und Wildgänse sind nicht umfasst. In der Frage sind daher „alles Schalenwild“ und „Fasan“ korrekt.

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