Kurze Antwort
Ersatzpflichtig sind Wildschäden, die durch Schalenwild sowie durch Fasan verursacht wurden.
Nach § 29 BJagdG sind nur Schäden durch Schalenwild, Wildkaninchen und Fasan ersatzpflichtig; Tauben und Wildgänse sind nicht umfasst. In der Frage sind daher „alles Schalenwild“ und „Fasan“ korrekt.
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