Rheinland-Pfalz3: WaffenRP-RP3-49-2015

Beim Transport von Schusswaffen z.B. zum Schießstand dürfen die Waffen ...

Kurze Antwort

Richtig ist: nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit sein.

  • A)nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit sein.
  • B)nicht schussbereit sein aber zugriffsbereit sein.
  • C)nicht zugriffsbereit sein aber schussbereit sein.
  • D)nicht zerlegt sein.

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