Kurze Antwort
Nein, die Waffenbesitzkarte berechtigt nicht zum Führen der Waffe; sie erlaubt nur Erwerb, Besitz und Transport.
Zum Führen einer Schusswaffe ist grundsätzlich ein Waffenschein erforderlich. Jäger dürfen mit gültigem Jagdschein nur im Rahmen der befugten Jagdausübung führen. Optionen 1–3 sind daher falsch.
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