Rheinland-Pfalz3: WaffenRP-RP3-110-2015

Berechtigt die Waffenbesitzkarte auch zum Führen der Waffe?

Kurze Antwort

Nein, die Waffenbesitzkarte berechtigt nicht zum Führen der Waffe; sie erlaubt nur Erwerb, Besitz und Transport.

  • A)grundsätzlich ja
  • B)ja, aber nur dann, wenn die Person alleine in den Wald geht
  • C)ja, aber nur dann, wenn die Person nachts alleine unterwegs ist
  • D)nein
Erklärung

Zum Führen einer Schusswaffe ist grundsätzlich ein Waffenschein erforderlich. Jäger dürfen mit gültigem Jagdschein nur im Rahmen der befugten Jagdausübung führen. Optionen 1–3 sind daher falsch.

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