Kurze Antwort
Richtig ist: Selbstladebüchsen, die der Jäger erwerben darf, dürfen maximal 5 Patronen im Magazin fassen.
Falsch ist Option 3. Für die Jagdausübung gilt: Mit halbautomatischen Langwaffen, die mit insgesamt mehr als drei Patronen geladen sind, darf nicht auf Wild geschossen werden (§ 19 Abs. 1 Nr. 2c BJG). Die Magazinkapazität darf zwar technisch größer sein, jagdlich müssen Selbstladebüchsen aber auf maximal 2+1 Patronen begrenzt geführt werden.
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