Rheinland-Pfalz3: WaffenRP-RP3-178-2015

Büchsen werden oftmals in Repetierbüchsen, Kipplaufbüchsen, Selbstladebüchsen und Blockbüchsen unterschieden. Welche Aussage über eine dieser Waffen ist FALSCH?

Kurze Antwort

Richtig ist: Selbstladebüchsen, die der Jäger erwerben darf, dürfen maximal 5 Patronen im Magazin fassen.

  • A)Repetierbüchsen haben in der Regel gezogene Läufe.
  • B)Kipplaufbüchsen können auch mit Stecher ausgerüstet sein.
  • C)Selbstladebüchsen, die der Jäger erwerben darf, dürfen maximal 5 Patronen im Magazin fassen.
  • D)Blockbüchsen eignen sich konstruktionsbedingt auch für große Kaliber (Hochwildpatronen).
Erklärung

Falsch ist Option 3. Für die Jagdausübung gilt: Mit halbautomatischen Langwaffen, die mit insgesamt mehr als drei Patronen geladen sind, darf nicht auf Wild geschossen werden (§ 19 Abs. 1 Nr. 2c BJG). Die Magazinkapazität darf zwar technisch größer sein, jagdlich müssen Selbstladebüchsen aber auf maximal 2+1 Patronen begrenzt geführt werden.

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