Kurze Antwort
Nein, Schäden durch Dachse im milchreifen Maisfeld sind gesetzlich nicht ersatzpflichtig.
Nach § 29 BJagdG sind nur Schäden durch Schalenwild, Wildkaninchen oder Fasane ersatzpflichtig. Der Dachs gehört nicht dazu; daher besteht kein Anspruch auf Wildschadensersatz. Regeln können landesrechtlich variieren.
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