Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-2-2015

Dachse verursachen in einem milchreifen Maisfeld Schaden. Handelt es sich um einen gesetzlich festgelegten ersatzpflichtigen Schaden?

Kurze Antwort

Nein, Schäden durch Dachse im milchreifen Maisfeld sind gesetzlich nicht ersatzpflichtig.

  • A)ja
  • B)nein
  • C)erst ab einer Schadenshöhe von 50 Euro
  • D)erst ab einer Schadenshöhe von 100 Euro
Erklärung

Nach § 29 BJagdG sind nur Schäden durch Schalenwild, Wildkaninchen oder Fasane ersatzpflichtig. Der Dachs gehört nicht dazu; daher besteht kein Anspruch auf Wildschadensersatz. Regeln können landesrechtlich variieren.

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