Rheinland-Pfalz3: WaffenRP-RP3-117-2015

Darf auf einer jagdlich genutzten Langwaffe eine Vorrichtung zum Anleuchten oder Anstrahlen des Zieles angebracht werden?

Kurze Antwort

Nein, an einer jagdlich genutzten Langwaffe darf keine Vorrichtung zum Anleuchten oder Anstrahlen des Zieles angebracht werden.

  • A)grundsätzlich ja
  • B)nein
  • C)ja, aber nur zum Probeschuss im Revier
  • D)ja, aber nur beim Schießen auf dem Schießstand
Erklärung

Solche Vorrichtungen sind nach § 19 BJagdG beim Fang oder Erlegen von Wild verboten. Das Verbot gilt auch dann, wenn die Vorrichtung nicht ständig verwendet wird.

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