Rheinland-Pfalz4: WildbrethygieneRP-RP4-20-2015

Darf bei Verdacht auf Schweinepest der Aufbruch von Schwarzwild auf den Luderplatz gebracht werden?

Kurze Antwort

Bei Verdacht auf Schweinepest darf der Aufbruch von Schwarzwild nicht auf den Luderplatz gebracht werden.

  • A)ja
  • B)nur die Milz
  • C)nur die Lunge
  • D)nein
Erklärung

Anderes Schwarzwild könnte den möglicherweise virushaltigen Aufbruch aufnehmen und sich anstecken. Der Aufbruch darf keinesfalls frei zugänglich ausgelegt werden.

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