Kurze Antwort
Bei Verdacht auf Schweinepest darf der Aufbruch von Schwarzwild nicht auf den Luderplatz gebracht werden.
Anderes Schwarzwild könnte den möglicherweise virushaltigen Aufbruch aufnehmen und sich anstecken. Der Aufbruch darf keinesfalls frei zugänglich ausgelegt werden.
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