Rheinland-Pfalz5: JagdrechtRP-RP5-42-2015

Darf der Grundstückseigentümer zur Verhütung von Wildschäden Wild von seinem Grundstück verscheuchen?

Kurze Antwort

Richtig ist: ja, aber er darf das Wild weder gefährden noch verletzen.

  • A)nein
  • B)ja, aber er darf das Wild weder gefährden noch verletzen
  • C)ja, aber nur Raubwild und Schwarzwild
  • D)ja, alles Wild mit Ausnahme von doppeltseitigen Kronenhirschen

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